Mitarbeitergespräch

Gemäß Vertragsbedienstetengesetz hat jeder Mitarbeiter das Recht mit seinem Vorgesetzten jährlich ein Mitarbeitergespräch durchzuführen, das schwerpunktmäßig ein Beratungs-/Fördergespräch ist.

Täglich werden Gespräche mit Kollegen, Gemeindebürgern und regelmäßig auch mit den Vorgesetzten geführt. Diese Gespräche beziehen sich meist auf den „normalen“ Arbeitsablauf und gehören zum üblichen Routinebetrieb.

Das jährliche Mitarbeitergespräch beinhaltet Themen und Anliegen des Mitarbeiters und dem Vorgesetzten.

 

 

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