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Muster – Namhaftmachung gem § 83 iVm § 79 TGO 2011 & Mandats- bzw. Amtsverzichte – Ansuchen gem § 26 TGO 2011

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Aufgrund mehrerer Anfragen bezüglich der formellen Abwicklung der Namhaftmachung/Verzichtserklärung von Mitgliedern für die Gemeinderatsausschüsse stehen entsprechende Muster ab sofort im internen Downloadbereich von www.flgt.at zur Verfügung.

Für die Namhaftmachung der Mitglieder für die Gemeinderatsausschüsse ist gemäß § 79 Tiroler Gemeindewahlordnung die Unterschrift der Mehrheit der Mitglieder der betreffenden Gemeinderatspartei erforderlich.

Gemäß den Bestimmungen des § 26 der Tiroler Gemeindeordnung ist für Verzichtserklärungen erforderlich, dass diese händisch unterschrieben bzw. mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (zB. Handysignatur) beim Gemeindeamt einzulangen haben.

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